Logopädische Therapie

( griech. logos = Wort / paideia = Unterricht , Erziehung / therapeia = Pflege, Heilung )

 

ist als sogenanntes "Heilmittel" ein Element der medizinischen Grundversorgung.
Ob sie auf Grund eines Krankheits- oder Beschwerdebildes angezeigt ist, entscheidet der Haus – bzw. Facharzt.

Wer verordnet Logopädie für Sie / Ihr Kind?

Die Indikation für Sprach-, Sprech- bzw. Stimmtherapie wird vom HNO-Arzt, Kinderarzt, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden / Zahnarzt aber auch von Ihrem Allgemeinarzt gestellt. Sie erhalten dann eine "Heilmittelverordnung".
Ich führe die Behandlung in Zusammenarbeit mit dem verordnenden Arzt durch; je nach Notwendigkeit kooperiere ich auch mit Therapeuten anderer Fachdisziplinen.

    Meine Arbeitsbereiche bei Kindern und Jugendlichen

  • Aussprachestörungen / Dyslalie
  • Sprachentwicklungsstörungen ( SES )
  • myofunktionelle Störungen ( MFT )
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen ( AWVS )
  • Redeflussstörungen ( Stottern und Poltern )
  • Lese- und Rechtschreibstörungen

    Meine Arbeitsbereiche bei Erwachsenen

  • Stimmstörungen ( funktionelle und psychogene Stimmstörungen, Recurrensparese..)
  • Redeflussstörungen ( Stottern und Poltern )
  • Dysarthrophonie ( auch Facialisparesen )
  • Aphasie

Wie läuft eine logopädische Therapie ab?

Ziele, Art und Dauer einer logopädischen Behandlung können je nach Patient und Störungsbild sehr unterschiedlich aussehen.
Ich führe zu Beginn der Therapie eine ausführliche Befunderhebung / Diagnostik durch, damit ich bedarfsgerecht die Weichen für eine gezielte Behandlung stellen kann.
Persönliches Gespräch und Beratung unterstützen einen individuellen Behandlungsansatz. In der Regel findet logopädische Therapie 1-2mal wöchentlich statt und dauert normalerweise 45 Minuten.
Auch Hausbesuche sind – nach ärztlicher Verordnung – möglich.

Wie sieht die Kostensituation für mich aus?

Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Erwachsene zahlen 10 % der Behandlungskosten sowie die Praxisgebühr zu.
Für Privatpatienten bemessen sich Honorar und Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse an den jeweils getroffenen Vereinbarungen.